AGB der W. Krömker GmbH

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1. Allgemeines, Geltungsbereich
1.1 Für alle Lieferungen und Leistungen der W. Krömker GmbH (im folgenden Krömker genannt) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen.
1.2 Abweichungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nicht, es sei denn, die Krömker hat ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, die Krömker in Kenntnis von abweichenden Bedingungen des Kunden Lieferungen und/oder Leistungen vorbehaltlos ausführt.
1.3 Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, ist neben der Schriftform stets die Textform zulässig.
1.4 Die Geschäftsbedingungen gelten in ihrer jeweils aktuellen Form auch für zukünftige Geschäfte, selbst wenn sie im Einzelnen dem Käufer nicht übermittelt oder beigefügt werden.

2. Angebote, Leistungsumfang
2.1 Die Angebote der Krömker sind bezüglich Preisen, Mengen, Lieferfristen und Liefermöglichkeiten bis zur Auftragsbestätigung oder einer vorbehaltlosen Ausführung freibleibend. Technische Änderungen bleiben – soweit zumutbar – vorbehalten.
2.2 Für den Leistungsumfang sind die beiderseitigen Erklärungen maßgeblich. Gewichts- und Maßangaben in Prospekten und Angeboten erfolgen nach bestem Wissen. Zumutbare Abweichungen der Ausführung und Konstruktionsänderungen bleiben ebenso wie die Verwendung neuwertigen oder neuwertig aufgearbeiteten Teilen vorbehalten.
2.3 Jede Verweisung auf technische Normen stellt lediglich eine Leistungsbeschreibung dar, sofern nicht ausdrücklich die Gewähr in Form einer Garantieverpflichtung für das Einhalten der technischen Norm übernommen wird. Dies gilt gleichermaßen für Abbildungen, Zeichnungen, Maße, Gewichte, Leistungsangaben in Prospekten, Kostenvoranschlägen und Datenblättern etc. Werden bei Abschluss des Vertrages bezüglich des Vertragsgegenstandes Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantien abgegeben, so bedürfen diese ausnahmslos der Schriftform.
2.4 An Zeichnungen, technischen Unterlagen und sonstigen Daten, Informationen und Unterlagen körperlicher und unkörperlicher Art – auch in elektronischer Form – behält sich die Krömker alle Eigentums-, Urheber- und gewerblichen Schutzrechte uneingeschränkt vor. Der Kunde ist nicht berechtigt, Unterlagen ohne ausdrückliche vorherige Zustimmung zu reproduzieren, zu kopieren, Dritten zur Verfügung zu stellen oder anderweitig weiterzugeben oder diese Unterlagen in einer Weise zu verwenden, die den Interessen der Krömker zuwider läuft. Sofern der Auftrag nicht erteilt wird, sind die Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

3. Auftragserteilung, Vertragsschluss
3.1 Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Für die richtige Auswahl der Ware und Menge ist der Kunde allein verantwortlich.
3.2 Die Krömker ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch schriftliche Bestätigung oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden.
3.3 Änderungen oder Ergänzungen einer Bestellung bedürfen stets der schriftlichen Bestätigung durch die Krömker. Änderungen des Auftrags, insbesondere Änderungen beauftragter Mengen sind bei bestätigten Terminen innerhalb eines Monats ab Auftragserteilung nicht möglich und zulässig. Im Fall von Auftragstornierungen sind grundsätzlich alle zur Erfüllung des stornierten Auftrags beschafften Materialien einschließlich der Beschaffungs- und Finanzierungskosten vom Kunden zu übernehmen. Im Fall der Verschiebung von bestätigten Terminen für Aufträge über drei Kalendermonate hinaus sind die dadurch verursachten zusätzlichen Lager-, Versicherungs- und Finanzierungskosten vom Kunden zu übernehmen.
3.4 Der Vertragsschluss erfolgt stets unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch evtl. Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von der Krömker zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird zurückerstattet.
3.5 Sofern der Kunde die Ware auf elektronischem Wege bestellt, wird der Vertragstext von Krömker gespeichert, dem Kunden wird eine Bestellbestätigung sowie eine Auftragsbestätigung mit allen Bestelldaten und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt.
3.6. Sind mehrere Kunden Vertragspartei, so bevollmächtigen diese sich gegenseitig in allen den Kauf betreffenden Angelegenheiten, die rechtsverbindlichen Erklärungen der Krömker entgegenzunehmen. Die Leistung erfolgt durch die Krömker an jeden der Kunden mit Wirkung für und gegen alle übrigen Kunden.

4. Software-Nutzung
4.1 Sofern Software im Lieferumfang enthalten ist, verbleiben ungeachtet der Pflicht zur Überlassung der Software an den Kunden alle Rechte an dem KnowHow und schutzrechtsfähigen Ergebnissen (z.B. Erfindungen, Urheberrechte) bei der Krömker, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Krömker ist berechtigt, dass im Zusammenhang mit der Durchführung des Vertrages erworbene KnowHow uneingeschränkt zu verwenden.
4.2 Sofern Software im Lieferumfang enthalten ist, räumt Krömker dem Kunden hieran ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung ein.
4.3 Wird Software als Bestandteil eines Gerätes oder für ein bestimmtes Gerät geliefert, darf der Kunde die Software nur mit der bezeichneten bzw. der zusammen mit der Software gelieferten Hardware nutzen, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Nutzung der Software mit einem anderen Gerät bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der Krömker, es sei denn, der Kunde nutzt die Software wegen eines Mangels der Hardware vorübergehend mit einem Ersatzgerät des gleichen Typs.
4.4 Sofern die Krömker dem Kunden nicht ausdrücklich eine Mehrfachlizenz einräumt, erhält der Kunden eine Einfachlizenz an der Software, d.h. er darf die Software zeitgleich nur auf jeweils einem Gerät bzw. Arbeitsplatz nutzen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, ausschließlich für Sicherungszwecke eine Kopie zu erstellen. Im Fall einer Mehrfachlizenz muss der Kunde die von der Krömker übermittelten Hinweise zur Vervielfältigung beachten und den Verbleib aller Vervielfältigungen aufzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind der Krömker auf Verlangen vorzulegen.
4.5 Die Krömker übernimmt keine Verpflichtung zur Erbringung von SoftwareService-Leistungen. Diese bedürfen einer gesonderten Vereinbarung

5. Preise
5.1 Alle Preise verstehen sich netto EX WORKS (Incoterms 2010) Bückeburg, soweit keine abweichenden Regelungen getroffen sind.
5.2. Die Preise verstehen sich in Euro zzgl. Umsatzsteuer in jeweils geltender gesetzlicher Höhe, soweit eine solche anfällt. Hinzu kommen sämtliche Steuern, Zölle und Abgaben, die gegebenenfalls auch nach den Bestimmungen eines anderen Rechts als das nach diesen AGB anwendbaren Rechts erhoben werden. Einweg- bzw. Transportverpackung ist im Preis inbegriffen und wird im Fall einer Rücksendung nicht gutgeschrieben. Mehrwegverpackungen wie z.B. Paletten, werden nur leihweise überlassen, soweit kein bestimmter Versandweg oder eine bestimmte Versandart bestimmt worden ist, behält sich die Krömker die kostengünstigste Lösung vor. Kosten für von Kunden gewünschte Spezialverpackung werden gesondert berechnet.
5.3. Sofern ein Mengenrabatt gewährt wird, bezieht sich dieser auf die geschlossene Abnahme einer Bestellung an eine einzige Lieferadresse.
5.4 Bei Abrufaufträgen werden die am Tag der Lieferung geltenden Preise berechnet, wenn keine anderen Vereinbarungen getroffen worden sind.
5.5 Erhöhen oder ermäßigen sich zwischen Abgabe des Angebots oder Annahme des Auftrags und seiner Ausführung die Selbstkosten der Krömker für Rohstoffe, Fracht und / oder Löhne usw. ist die Krömker ohne Rücksicht auf Angebot und Auftragsbestätigung berechtigt, den Verkaufspreis entsprechend anzupassen.

6. Zahlungsbedingungen
6.1 Wenn keine besonderen Vereinbarungen getroffen sind, gelten folgende Zahlungsbedingungen ab Rechnungsdatum: - Innerhalb der EU: 30 Tage netto - Außerhalb der EU: 45 Tage netto
6.2 Für Lieferungen und Leistungen ins Ausland hat die Zahlung durch unwiderrufliches und bestätigtes Akkreditiv einer Großbank der Bundesrepublik Deutschland, zahlbar zugunsten der Krömker gegen Vorlage der Dokumente bei dieser Großbank zu erfolgen.
6.3 Schecks und sonstige Zahlungsmittel werden nur erfüllungshalber entgegengenommen. Für diese Zahlungsmittel gilt der Tag als Zahlungseingang, an dem die Krömker über den Betrag verfügen kann. 6.4 Die Krömker bestimmt, auf welche ihrer Forderungen Zahlungen des Kunden abgerechnet werden. Die Krömker ist berechtigt, mit Forderungen des Kunden, die er gegen verbundene Gesellschaften der Krömker hat, aufzurechnen.
6.5. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen besteht für den Kunden nur für Gegenansprüche, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Andere Zurückbehaltungsrechte können nur geltend gemacht werden, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
6.6 Der Kunde kommt spätestens mit Ablauf von 30 Tagen ab Rechnungsdatum für Inlandsgeschäfte und 45 Tagen bei Auslandsgeschäften (siehe 6.1) ab Rechnungsdatum in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist die Krömker berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als Verzugsschaden zu berechnen. Im Übrigen ist Krömker in diesen Fällen berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder die Lieferung einzustellen.
6.7. Für Auslandslieferungen bleiben gesonderte Zahlungsbedingungen vorbehalten.
6.8 Bei wesentlichen Veränderungen in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kunden, insbesondere im Fall der drohenden Zahlungsunfähigkeit ist Krömker berechtigt, entweder vom Vertrag zurückzutreten oder Vorauszahlung oder Sicherstellung des ganzen oder eines Teils des Kaufpreises zu verlangen. Gerät der Kunde mit (Teil-) Zahlungen aufgrund (drohender) Zahlungsunfähigkeit in Rückstand, ist die Krömker berechtigt, eventuell weitere Lieferungen bis zur Zahlung der offenen Forderung zurückzuhalten. Die Abnahmeverpflichtung des Kunden bleibt bestehen.

7. Versand, Verpackung, Gefahrübergang
7.1 Die Krömker liefert ab Werk (EX WORKS, Incoterms 2010).
7.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht bei Abholung im Werk – auch bei Teillieferungen oder Übernahme anderer Leistungen wie z.B. Anfuhr und Aufstellung – mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Kunde über. Der Abschluss von Transportversicherungen erfolgt – soweit nicht anders vereinbart – ausschließlich durch den Kunden. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
7.3 Nimmt die Krömker im Rahmen des Liefervertrages die Montage und Inbetriebnahme der Liefergegenstände vor, so geht die Gefahr mit der Inbetriebnahme auf den Kunden über. Erfolgt die Inbetriebnahme aus von der Krömker nicht zu vertretenden Gründen nicht innerhalb von zwölf (12) Tagen nach schriftlicher Anzeige der Beendigung der Montage, so geht die Gefahr nach Ablauf dieser Frist auf den Kunden über. Die Krömker verpflichtet sich, in diesem Fall die Kunden darauf hinzuweisen, dass die Ware als abgenommen gilt. Verzögert sich die Montage aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Kunden über.
7.4 Die den Lieferschein unterzeichnenden Personen gelten der Krömker gegenüber als zur Abnahme der Ware und zur Bestätigung des Empfangs als bevollmächtigt sowie das Lieferverzeichnis durch Unterzeichnung des Lieferscheins als anerkannt.
7.5 Ohne bestimmte Weisung erfolgt der Versand nach bestem Ermessen, jedoch ohne Verbindlichkeit für billigste Verfrachtung. Durch Teillieferung erwachsende Kosten trägt der Kunde.

8. Lieferung und Lieferzeit
8.1 Lieferfristen sind – soweit nichts anderes bestimmt - stets unverbindlich. Lieferverzögerungen berechtigen den Kunden erst nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zum Rücktritt vom Vertrag. Im Falle einer Anzahlung und Teillieferungen kann die Anzahlung erst mit der letzten Rate verrechnet werden.
8.2 Die Einhaltung der Frist für Lieferungen und Leistungen setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen der Krömker und dem Kunden geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen, wie z. B. Beibringung der von ihm zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen oder Freigaben oder die Leistung einer Anzahlung erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, so verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt nicht, soweit die Krömker die Verzögerung zu vertreten hat.
8.3 Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist - außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung - der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
8.4 Teillieferungen sind möglich.
8.5 Die Frist für Lieferungen und Leistungen verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik, Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhersehbarer Hindernisse, die außerhalb des Willens der Krömker liegen, es sei denn, die Lieferung oder Leistung wird dadurch unmöglich.
8.6 Bei Bestellungen auf Abruf gewährt die Krömker – soweit nichts anderes vereinbart – eine Frist von 3 Monaten vom Tage der Bestellung an. Ist die Abnahmefrist verstrichen, so ist Krömker berechtigt, nach ihrer Wahl die Ware entweder in Rechnung zu stellen oder die Bestellung im Hinblick auf den nicht abgewickelten Teil des Vertrages zu stornieren.

9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Die gelieferten und/oder eingebauten Gegenstände (Vorbehaltsware) bleiben Eigentum der Krömker bis zur vollständigen Tilgung aller, auch künftiger, Forderungen, aus der Geschäftsverbindung zum Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, auch wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Krömker. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt im Auftrage der Krömker, die als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen ist, also in jedem Zeitpunkt und Grad der Verarbeitung an den Erzeugnissen Eigentum behält. Diese Be- oder Verarbeitung erfolgt unentgeltlich und ohne Verpflichtung für die Krömker. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, nicht der Krömker gehörenden beweglichen Sachen durch den Kunden steht der Krömker das Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den vom Kunden benutzten anderen Sachen zur Zeit der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung. Für die aus der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung entstehende neue Sache gilt sonst das gleiche wie bei der Vorbehaltsware. Sie gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Im Falle der Verbindung mit Gebäuden oder anderen Grundstücksbestandteilen verpflichtet sich der Kunde im Falle des Zahlungsverzuges nach Aufforderung der Krömker die Trennung der gelieferten und/oder eingebauten Gegenstände (Vorbehaltsware) herbeizuführen und das Eigentum an diesen Gegenständen auf die Krömker zurück zu übertragen. Diese Gegenstände gelten sodann als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Zurückbehaltungsrechte sind, insbesondere wegen Ersatzes von Verwendungen auf diese Gegenstände, ausgeschlossen.
9.2 Die Forderungen des Kunden aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware werden bereits jetzt zur Sicherung aller, auch künftiger Forderungen der Krömker aus der Geschäftsverbindung an die Krömker abgetreten, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung und ob sie an einen oder mehrere Abnehmer weiterveräußert wird. Zur Einziehung dieser abgetretenen Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt, es sei denn, er stellt seine Zahlungen ein oder die Krömker widerruft diese Einziehungsermächtigung. Die Befugnis der Krömker, die abgetretenen Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Der Kunde hat der Krömker auf Verlangen unverzüglich schriftlich anzuzeigen, an wen er Liefergegenstände veräußert hat, welche Forderungen ihm aus der Veräußerung entstehen und die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
9.3 Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware aufgrund eines Kauf- , Werk-, Werklieferungs- oder sonstigen Vertrages nur berechtigt und ermächtigt, wenn er die Eigentumsrechte der Krömker bis zur vollständigen Bezahlung der Liefergegenstände durch einen Drittbesteller diesem gegenüber vorbehält. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen ist der Kunde nicht berechtigt. Auf Verlangen der Krömker ist der Kunde verpflichtet, die Abtretung seinem Abnehmer zur Zahlung an die Krömker anzuzeigen.
9.4 Übersteigt der Wert der für die Krömker bestehenden Sicherheiten deren Forderungen insgesamt um mehr als 20 %, so ist die Krömker auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung der Krömker beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach Wahl der Krömker verpflichtet.
9.5 Pfändungen, Beschlagnahmen und sonstige Verfügungen durch Dritte hat der Kunde der Krömker unverzüglich mitzuteilen.
9.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Krömker zur Rücknahme des Liefergegenstandes nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Krömker gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag.
9.7. Der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden berechtigt die Krömker vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Rückgabe des Liefergegenstandes zu verlangen.

10. Untersuchungspflichten, Mängelanzeige
10.1 Der Kunde hat die Lieferungen, d.h. die Verpackung und die Produkte, unmittelbar nach Eingang zu kontrollieren. Im Falle eines Transportschadens ist ein Schadensprotokoll zur Sicherung evtl. Schadensersatzansprüche gegen das Transportunternehmen (Post, Eisenbahn, Spediteur etc.) anzufertigen und der Krömker mitzuteilen.
10.2 Offensichtliche Mängel einschließlich Transportschäden sind der Krömer GmbH unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Erhalt der Lieferung schriftlich mitzuteilen. Der Kunde verliert das Recht auf Mängelbeseitigung, wenn er den Mangel gegenüber der Krömker nicht unter genauer Bezeichnung spätestens innerhalb einer Woche rügt, nachdem er diesen festgestellt hat bzw. ihn hätte feststellen müssen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Erfolgt die Mängelrüge aufgrund besonderer Dringlichkeit mündlich oder fernmündlich, so bedarf sie der schriftlichen Bestätigung. Zur Überprüfung der angeblichen Mängel durch die Krömker ist die Ware unangetastet zu lassen.
10.3 Ist der Kunde durch Streik oder Aussperrung gehindert, die Annahme und / oder Untersuchung durchzuführen, verlängert sich die Frist zur Annahme sowie die Frist zur Rüge nach dem vorstehenden Absatz in angemessenem Umfang.

11. Gewährleistung Für Sachmängel von Lieferungen und Leistungen leistet die Krömker unter Ausschluss weiterer Ansprüche - vorbehaltlich Ziff. 12 - Gewähr wie folgt:
11.1 Alle diejenigen Teile, die innerhalb der Verjährungsfrist einen Mangel aufweisen, sind unentgeltlich nach Wahl der Krömker nachzubessern oder neu zu liefern, sofern der Mangel bzw. dessen Ursache bereits im Zeitpunkt des Gefahrübergangs vorlag.
11.2 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung der Krömker oder das Angebot als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar. Ein Sachmangel liegt nicht vor, soweit sich die Sache für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die vom Käufer erwartet werden konnte. Ferner liegt kein Sachmangel bei fehlerhafter Montageanleitung vor, wenn die Montage fehlerfrei vorgenommen worden ist. Liefert die Krömker eine geringfügig andere Sache oder eine geringfügig andere Menge an Sachen, als dies im Vertrag vereinbart worden ist, so liegt hierin kein Sachmangel. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montage-/Gebrauchsanleitung, ist Krömker lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
11.3 Die Krömker haftet nicht für Schäden, die aus der Nichtbeachtung von Montage- und / oder Aufstellvorschriften und / oder Gebrauchsanweisungen oder der ungeeigneten oder unsachgemäßen Lagerung bzw. Verwendung der Produkte, aus fehlerhafter Montage bzw. Aufstellung bzw. fehlerhafter Inbetriebnahme durch den Kunden, aufgrund natürlicher Abnutzung oder aufgrund fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Käufer, ferner nicht für Schäden durch ungeeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, sofern die Schäden nicht jeweils überwiegend auf ein Verschulden der Krömker zurückzuführen sind.
11.4 Zur Vornahme aller der Krömker notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat der Kunde nach Verständigung mit der Krömker die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere auf Anforderung den Liefergegenstand der Krömker oder einer von der Krömker von Fall zu Fall zu bestimmenden Werkstatt einzusenden, anderenfalls ist die Krömker von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der Sicherheit bzw. zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei die Krömker sofort zu verständigen ist, hat der Kunde das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu lassen und von der Krömker Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen.
11.5 Von den durch die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung entstehenden Kosten trägt die Krömker - soweit sich die Beanstandung als berechtigt herausstellt - die Kosten des Ersatzstückes einschließlich des Versandes sowie die angemessenen Kosten des Aus- und Einbaus, ferner, falls dies nach Lage des Einzelfalles billigerweise verlangt werden kann, die Kosten der etwa erforderlichen Gestellung ihrer Monteure und Hilfskräfte. Die Krömker kann die Nacherfüllung verweigern, soweit sie mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre. Ersetzte Teile werden Eigentum der Krömker.
11.6 Der Kunde hat im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften ein Recht zum Rücktritt vom Vertrag, wenn die Krömker - unter Berücksichtigung der gesetzlichen Ausnahmefälle - eine ihr gesetzte angemessene Frist für die Nachbesserung oder Ersatzlieferung wegen eines Sachmangels fruchtlos verstreichen lässt. Liegen die Voraussetzungen des Rücktritts vor, ist aber der Mangel nur unerheblich, steht dem Kunden lediglich ein Recht zur Minderung des Vertragspreises zu. Das Recht auf Minderung des Vertragspreises bleibt ansonsten ausgeschlossen.
11.7 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Allgemeine Geschäftsbedingungen der W. Krömker GmbH
11.8 Bessert der Kunde oder ein Dritter unsachgemäß nach, besteht keine Haftung der Krömker für die daraus entstehenden Folgen. Gleiches gilt für die ohne vorherige Zustimmung der Krömker vorgenommenen Änderungen des Liefergegenstandes.
11.9 Der Kunde kann keine Nacherfüllungsansprüche geltend machen, wenn er den Mangel bei Vertragsschluss kennt oder ihn grob fahrlässig nicht kennt, es sei denn, es liegt Arglist bzw. eine Beschaffenheitsgarantie vor. Im Hinblick auf weitergehende Ansprüche findet Ziff. 12 dieser Geschäftsbedingungen Anwendung.
11.10 Erfüllt die Krömker nach, so wird hierdurch der Lauf der Verjährungsfrist während der Zeitdauer gehemmt, in der dem Kunden durch diese Aktivitäten der Krömker die Benutzung des Liefergegenstandes unmöglich ist.
11.11 Für gebrauchte Liefergegenstände, ausgenommen neuwertig aufgearbeitete Teile, sind jegliche Nacherfüllungsansprüche einschließlich etwaiger Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
11.12 Die Krömker behält den Anspruch auf die Gegenleistung, soweit die Pflicht zur Nacherfüllung wegen nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung unmöglich wird. Tritt das Leistungshindernis aufgrund eines alleinigen oder überwiegenden Verschuldens des Kunden ein oder befindet er sich mit der Leistung in Annahmeverzug, so behält die Krömker ihren Anspruch auf die Gegenleistung.
11.13 Übernimmt die Krömker für die Beschaffenheit oder Haltbarkeit eines Gegenstandes ausdrücklich eine schriftliche Garantie, so stehen dem Kunden neben den sich aus der Garantie ergebenden Rechten die gesetzlichen Schadensersatzansprüche gegen die Krömker zu. Für die Geltendmachung dieser Ansprüche gelten die Ziff. 11.1 bis 11.12 und Ziff. 12 entsprechend. Im Übrigen erhält der Kunde keine Garantien im Rechtssinne. Evtl. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

12. Haftung für Rechtsmängel / Verletzung gewerblicher Schutzrechte
12.1 Krömker ist verpflichtet, die Lieferungen lediglich im Land des Bestimmungsortes frei von Rechtsmängeln, z.B. gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (nachfolgend: „Schutzrechte“) zu erbringen. Sofern ein Dritter wegen der Verletzung von Schutzrechten durch von Krömker erbrachte, vertragsgemäß genutzte Lieferungen gegen den Kunden berechtigte Ansprüche erhebt, haftet Krömker gegenüber dem Kunden innerhalb der nachfolgend bestimmten Frist wie folgt: (i) Krömker wird nach eigener Wahl und auf eigene Kosten für die betreffenden Lieferungen entweder ein Nutzungsrecht erwirken, diese so ändern, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder austauschen. (ii) Ist dies Krömker nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rücktritts- oder Minderungsrechte sowie Schadensersatz nach Maßgabe der Nr. 12 zu. Die vorstehend genannten Verpflichtungen von Krömker bestehen nur, soweit der Kunde Krömker über die vom Dritten geltend gemachten Ansprüche unverzüglich schriftlich verständigt, eine Verletzung nicht anerkennt und Krömker alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferungen oder Leistungen wegen der Erhebung von Ansprüchen durch Dritte ein, hat er etwa durch ausdrücklichen Hinweis an den Dritten sicherzustellen, dass mit der Nutzungseinstellung kein Anerkenntnis einer Schutzrechtsverletzung verbunden ist.
12.2 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln sind ausgeschlossen, soweit er die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat.
12.3 Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit die Schutzrechtsverletzung durch spezielle Vorgaben des Kunden, durch eine von Krömker nicht voraussehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass die Lieferungen und/oder Leistungen vom Kunden verändert oder zusammen mit nicht von Krömker gelieferten Produkten eingesetzt werden.
12.4 Weitergehende Ansprüche wegen Rechtsmängeln sind ausgeschlossen.

13. Sonstige Haftung
13.1 Die Krömker haftet bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit der Organe oder leitender Angestellter, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Mängeln, die die Krömker arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit die Krömker garantiert hat, sowie bei Mängeln eines Liefergegenstandes, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird, gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
13.2 Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Krömker auch bei grober Fahrlässigkeit nicht-leitender Angestellter und bei leichter Fahrlässigkeit, in letzterem Fall begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
13.3 Unbeschadet der Haftung gemäß Nr. 13.1 haftet Krömker nicht für Vermögens- oder Folgeschäden, für Schadensersatz aus entgangenem Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, vertragliche Ansprüche Dritter, entgangene Nutzungen, Finanzierungsaufwand, Zinsverluste und Ansprüche aus einem getätigten Deckungskauf sowie Verlust von Daten, Informationen und Programmen.
13.4 Der Kunde hat alle erforderlichen und zumutbaren Maßnahmen zu ergreifen, um Schäden zu verhindern oder zu begrenzen, insbesondere hat der Kunde für die regelmäßige Sicherung von Programmen und Daten zu sorgen. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet Krömker unter den Voraussetzungen der Ziffern 13.1 und 13.2 daher nur, wenn der Kunde sichergestellt hat, dass diese Daten aus anderem Datenmaterial mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.
13.5 Weitergehende oder andere als die in dieser Ziffer 13 geregelten Schadensersatzansprüche gegen die Krömker oder ihre Erfüllungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund – sind ausgeschlossen.

14. Verjährung
14.1 Mängelgewährleistungsansprüche verjähren in einem Jahr ab Ablieferung. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 10.1 dieser AGB) oder die gelieferte Ware in andere Gegenstände des Kunden eingebaut oder sonst durch den Kunden verändert worden ist. Die Möglichkeit des Kunden, nachzuweisen, dass die Veränderung oder der Einbau der Ware den Mangel nicht herbeigeführt hat bleibt hiervon unberührt.
14.2 Für vorsätzliches oder arglistiges Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz und für Rückgriffsansprüche des Unternehmers (§ 479 Abs. 1 BGB) gelten die gesetzlichen Fristen.

15. Datenschutz Gemäß § 28 Bundesdatenschutzgesetz macht die Krömker darauf aufmerksam, dass die im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung erhaltenen Kundendaten für eigene Zwecke der Krömker verarbeitet und gespeichert werden.

16. Sicherheitsbestimmungen
16.1 Der Kunde muss alle geltenden nationalen oder internationalen Gesetze, Vorschriften und Bestimmungen betreffend Medizingeräte einhalten, einschließlich, ohne sich jedoch darauf zu beschränken, der Medizingeräte-Richtlinie und ihren Leitlinien der Europäischen Kommission (MEDDEV).
16.2 Unbeschadet sämtlicher anderen Bestimmungen des MEDDEV ist der Kunde verpflichtet, die Krömker unverzüglich über ein Vorkommnis mit einem KrömkerProdukt oder bei Anzeichen, dass ein Krömker-Produkt nicht sicher ist, zu informieren.
16.3 Der Kunde ist verpflichtet, für den Fall eines Rückrufs jederzeit eine Rückverfolgung des Produkts zu gewährleisten.
16.4. Der Kunde darf Hinweise auf die Krömker als Hersteller des Produkts, andere Hinweise und Gebrauchsanweisungen oder Seriennummern nicht entfernen und die Produkte ohne solche Hinweise und Gebrauchsanweisungen nicht vertreiben.

17. Gerichtsstand und anwendbares Recht, Sonstiges
17.1 Erfüllungsort für alle Zahlungspflichten des Kunden ist Bückeburg, Deutschland.
17.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
17.3 Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche, die aus oder in Verbindung mit diesem Geschäft, einschließlich dessen Gültigkeit, Ungültigkeit, Verletzung oder Beendigung entstehen, sind durch Schlichtung der deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (http/www.dis-arb.de) nach den Regeln beizulegen, die zu dem Datum gültig sind, an dem die Verfahrenseinleitung in Übereinstimmung mit diesen Regeln bekannt gegeben wird. Die Anzahl der Schiedsrichter beträgt 3; jedoch ist bei einem Streitwert unter 500.000,00 € die Anzahl der Schiedsrichter auf einen beschränkt. Der Sitz des Schiedsgerichts ist München, Deutschland. Der Schiedsspruch ist für die Parteien rechtskräftig und bindend.
17.4 Gerichtsstand ist Bückeburg, Deutschland. Jedoch ist die Krömker nach ihrem Ermessen berechtigt, auch das für den Wohnsitz des Kunden zuständige Gericht in Anspruch zu nehmen.

18. Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Stand: 01. November 2015